In den vergangenen Wochen machten Meldungen im Internet die Runde, wonach erste Abmahnungen wegen der Nutzung des Begriffs „Webinar“ verschickt worden sein sollen. Zum Hintergrund: Der Begriff ist als Wortmarke bereits seit dem Jahr 2003 markenrechtlich geschützt und gehört einer Firma mit Sitz in Malaysia. Dieser Umstand war in der E-Learning-Community bereits bekannt, weil der Mehr lesen.
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